B197

PRÜFUNGSFAHRT MIT DEM AUTOMATIKFAHRZEUG

Die neue Automatikregelung erlaubt es dir seit dem 1. April 2021 deine Fahrerlaubnisprüfung mit einem Automatikfahrzeug abzulegen, um dann ohne Einschränkungen auch mit einem Schaltwagen fahren zu dürfen – diese Berechtigung gilt auch im Ausland.

Diese neue Variante verspricht nicht nur aufgrund der umweltschonenderen Fahrweise viele Vorteile. Du profitierst während der Ausbildung auch vom leichteren Lernen in einem Automatikfahrzeug, da du dich mit voller Konzentration erst einmal auf den Straßenverkehr fokussieren kannst. Das nervige "Abwürgen" in der Fahrstunde oder auch in der Prüfung fällt weg. Du benötigst jedoch mind. 10 Fahrstunden in einem Schaltfahrzeug mit deinem Fahrlehrer*in. Wenn du die Schaltung sicher im Griff hast, wird eine 15-minütige Überprüfungsfahrt absolviert. Hat alles super geklappt, stellen wir dir den Nachweis darüber aus, dass du ein Schaltfahrzeug beherrscht und damit sicher im alltäglichen Straßenverkehr unterwegs bist. Alle weiteren Fahrstunden und auch deine Prüfungsfahrt mit einem offiziellen TÜV-Prüfer kannst du ganz easy mit einem Automatikfahrzeug absolvieren.


DER WEG ZUM UNBESCHRÄNKTEN FAHRSPASS


1

Ausbildung

Du lernst ganz ohne Druck in einem Automatikfahrzeug den verantwortungsvollen und sicheren Ablauf im Straßenverkehr kennen.

2

Ergänzende Schalt-Ausbildung

Dein Fahrlehrer*in lehrt dich während deiner Ausbildung in mindestens 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten den Umgang mit einem Schaltgetriebe.

3

Erfolgreiche Testfahrt

Wenn du nun sicher im Umgang mit der Schaltung bist, dann absolvierst du mit deinem Fahrlehrer*in eine 15-minütige Testfahrt.

4

Nachweis für die Behörde

Dein Fahrlehrer*in bzw. unsere Fahrschule stellt dir einen Nachweis darüber aus, dass du gut und sicher mit einem Schaltwagen umgehen kannst.

5

Praktische Prüfung

Deine praktische Führerscheinprüfung mit einem offiziellen TÜV-Prüfer kannst du dann mit einem Automatikfahrzeug absolvieren.

6

Freie Fahrt

Nach bestandener Prüfung darfst du ganz ohne Beschränkungen fahren, egal ob Schaltwagen oder Automatikfahrzeug – auch im Ausland.


Voraussetzungen
Erläuterungen

  • 10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Schaltwagen (die Fahrstunden dürfen frühestens nach der praktischen Grundausbildung erfolgen).
  • Eine 15-minütige Testfahrt mit deinem Fahrlehrer auf einem Schaltwagen (die Testfahrt muss zur Hälfte innerorts und außerorts erfolgen.
  • Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung durch unsere Fahrschule.
  • Austragung einer vorhandenen Automatikbeschränkung durch die Führerscheinstelle (Schlüsselzahl 197 anstatt 78).
  • Schlüsselzahl 197 beinhaltet keine Einschränkung mehr, somit dürfen dann auch Schaltwagen gefahren werden.
  • Bereits bestehende Automatikbeschränkungen der Klasse B können ebenfalls auf diesem Wege aufgehoben werden


Hinweis

Wer die Klasse B mit Schlüsselzahl 197 erworben hat, erhält bei der Erweiterung der Fahrerlaubnis auf aufbauende Klassen wie BE, C oder C1 nach der Prüfung mit einem Automatikfahrzeug eine Automatikbeschränkung mit Schlüsselzahl 78 in den Führerschein eingetragen.

Das bedeutet: Fahrzeuge der Klasse B mit Schlüsselzahl 197 dürfen weiterhin ohne Einschränkung gefahren werden. Die Führerscheinklassen BE, C1 oder C mit Schlüsselzahl 78 dürfen dann aber nur noch mit einem Automatikfahrzeug gefahren werden.

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WEG MIT DER 78 – SCHALTAUSBILDUNG NACHHOLEN

Du hast damals deine Prüfung auf einem Automatikfahrzeug abgelegt und hast die Schlüsselzahl 78 im Führerschein stehen? Die Schaltausbildung kannst du jetzt ganz einfach nachholen.

Mache (mind.) 10 Fahrstunden im Schaltwagen und eine abschließende Testfahrt mit deinem Fahrlehrer und lass die nervige Beschränkung aus deinem Führerschein streichen.

Hast du Fragen zum B197?

Weitere Informationen unter Telefon: 0 28 64 / 77 83 oder sende uns eine Mail: ps-team-reken@gmx.de

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